Unsere Grundhaltung zum Umgang mit
Sterbewünschen im Mobilen Hospiz der ÖBR
Eine der Kernaufgaben des Mobilen Hospiz der ÖBR ist es, Menschen in Not oder Menschen, die an einer lebenslimitierenden Erkrankung leiden zu beraten und zu begleiten, unabhängig davon, ob sie zu Hause, in einer Langzeiteinrichtung oder in einem Krankenhaus untergebracht sind. Gleichermaßen unterstützen wir An- und Zugehörige im Umgang mit der Erkrankung der Betroffenen bzw. dem nahenden Lebensende sowie im Sterbeprozess.
Bei Begleitungen kann es von Seite der Betroffenen zu Äußerungen von Sterbewünschen kommen. Menschen äußern manchmal den Wunsch, endlich sterben zu können, anderen nicht zur Last fallen zu wollen und ähnliches mehr. Das kann Ausdruck von Einsamkeit, Hilflosigkeit im Umgang mit der Erkrankung und der zunehmenden Hilfsbedürftigkeit sein oder eine indirekte Aufforderung, darüber ins Gespräch zu kommen. Für Begleiter:innen ist wichtig, den Hintergrund der geäußerten Wünsche als Bitte um Unterstützung in einer belastenden Situation zu erkennen und auf diese sensibel und respektvoll einzugehen. Wenn Sterbewünsche geäußert werden, bleiben wir in Beziehung um so Vertrauen zu erhalten. Wir versuchen herauszufinden und zu verstehen, was die Hintergründe für diesen Wunsch sind, um keinen Beziehungsabbruch zu riskieren und die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern. Es ist verpflichtend, solche Situationen nicht alleine zu tragen, sondern mit dem Koordinator zu besprechen und in die Supervision zu bringen.
Bleibt ein Sterbewunsch trotz oben genannter Interventionen bestehen bzw. kommt es zu einem Beziehungsabbruch, ist es sinnvoll, professionelle Unterstützung beizuziehen – dann ist Suizidprävention unser professionelles Ziel. Wenn eine suizidwillige Person trotz aller Bemühungen und Beziehungsangebote den Wunsch äußert, assistierten Suizid zu begehen, brechen wir die Beziehung nicht ab. Wir beteiligen uns aber auch nicht an der Erstellung einer Sterbeverfügung im Sinn von Informationen darüber einholen, Abholen des tödlichen Präparates aus der Apotheke und dergleichen. Sinnvoller ist es, an ein spezialisiertes Palliativteam zu verweisen, das entsprechende palliativmedizinische Beratungsgespräche durchführen und mögliche belastende Symptome abfangen kann bzw. bei der Erstellung einer Patientenverfügung unterstützen kann, damit geklärt ist, was bei einem nebenwirkungsbehafteten Suizidversuch geschehen soll. Unsere Ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen dürfen keinesfalls in eine Situation kommen, die sie direkt involviert oder mit der Durchführung des assistierten Suizides konfrontiert. Die Phase des eigentlichen Suizids beginnt mit der Einnahme des tödlichen Präparates und endet mit dem Tod. Ehrenamtliche Mitarbeiter:innen des Mobilen Hospiz der ÖBR sind dabei nicht im Zimmer bzw. der Wohnung und beteiligen sich nicht an den unmittelbaren Vorbereitungen eines assistierten Suizids. Wir bitten die Suizidassistent: innen (dabei handelt es sich vorwiegend um Familienmitglieder), den Koordinator des Mobilen Hospiz der ÖBR über den eingetretenen Tod zu informieren. Dieser wird die/den Ehrenamtlichen Mitarbeiter: in darüber in Kenntnis setzen und zu entsprechenden Maßnahmen wie Krisenintervention, Supervision und/oder Gespräche mit ähnlichen Professionen raten und Kontakte vermitteln.
Stand 22.9.2023